§ 10 — Gemeinde-Bezügegesetz
Gliederung
Abschnitt IV Gemeindeverband für Zuwendungen an ausgeschiedene Bürgermeister
§ 10
Rückverweise
Organe des Gemeindeverbandes
Organe des Gemeindeverbandes sind die Gemeindeverbandsversammlung, der Gemeindeverbandsausschuß und der Gemeindeverbandsobmann.
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