§ 8 § 8 — Schulorganisationsgesetz 1991, Tiroler
Gliederung
Rückverweise
Der Besuch der Schulen ist für alle Schüler unentgeltlich. Davon ausgenommen sind allfällige Verpflegungs- und Betreuungsbeiträge und Lern- und Arbeitsmittelbeiträge nach § 99i an ganztägigen Schulen.
Keine Ergebnisse gefunden