LandesrechtTirolLandesesetzeSchulorganisationsgesetz 1991, Tiroler§ 36c

§ 36c§ 36c

In Kraft seit 01. September 2020
Up-to-date

(1) Mittelschulen sind als Mittelschulen für Knaben und Mädchen zu führen.

(2) Abs. 1 gilt für die Führung von Klassen sinngemäß.

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