Der Tiroler Schilehrerverband hat sich eine Satzung zu geben. Sie hat insbesondere nähere Bestimmungen zu enthalten über:
a) die Wahl, die Aufgaben und die Geschäftsführung der Organe,
b) die Einberufung und die Beschlußfassung der Kollegialorgane,
c) die Geschäftsstelle,
d) die Verwaltung des Vermögens.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise