§ 43 § 43 — Schischulgesetz 1995, Tiroler
Gliederung
5. Abschnitt Tiroler Schilehrerverband
§ 43 § 43
Rückverweise
Organe des Tiroler Schilehrerverbandes sind die Landesversammlung, der Landesausschuß, der Präsident und die Rechnungsprüfer.
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