§ 48 § 48 — Berufsschulorganisationsgesetz 1994, Tiroler
Gliederung
9. Abschnitt Unentgeltlichkeit des Schulbesuches, Heimkostenbeiträge
§ 48 § 48
Rückverweise
Der Besuch von Berufsschulen ist unentgeltlich.
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