Die Landesregierung hat Richtlinien über die Gewährung von Förderungen im Rahmen von Förderaktionen zu erlassen. In die Richtlinien sind insbesondere Vorschriften aufzunehmen über:
a) die persönlichen und die sachlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung,
b) das Ausmaß der Förderung und die Festlegung, welche Kriterien bei der Festsetzung des Ausmaßes der Förderung zu berücksichtigen bzw. im Sinn des § 3 Abs. 4 nicht zu berücksichtigen sind,
c) das Verfahren zur Gewährung einer Förderung,
d) die Auflagen und die Bedingungen, unter denen eine Förderung gewährt wird.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise