Eine Förderung ist unverzüglich zu widerrufen und zurückzuerstatten, wenn
a) sie auf Grund unrichtiger oder unvollständiger Angaben zu Unrecht gewährt wurde,
b) der Nachweis über die ordnungsgemäße Verwendung nach § 17 Abs. 5 nicht erbracht wurde,
c) Auflagen oder Bedingungen nicht erfüllt wurden oder
d) der Grund für eine Förderung weggefallen ist.
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