Eine Förderung kann erfolgen durch:
a) die Übernahme der Kosten von Vorhaben;
b) die Gewährung von Beiträgen und Krediten;
c) die Gewährung von Zinsenzuschüssen für Kredite des Förderungswerbers;
d) die Übernahme von Planungsarbeiten und Planungskosten.
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