(1) Der Vorschlag für die erstmalige Bestellung der Stiftungsorgane hat zu enthalten:
a) bei natürlichen Personen den Vor- und Familiennamen, das Geburtsdatum und die Adresse, bei juristischen Personen ihre Bezeichnung und ihren Sitz sowie den Vor- und Familiennamen der zu ihrer Vertretung berufenen Organe,
b) die Angabe der Funktion, in die die Personen bestellt werden sollen,
c) eine eigenhändig unterfertigte Erklärung der zu bestellenden Personen, dass sie mit der Bestellung einverstanden sind.
(2) Die vorgeschlagenen Personen müssen zur Wahrnehmung der jeweiligen Funktion geeignet sein. Natürliche Personen müssen überdies volljährig und im Hinblick auf die Erfüllung ihrer Aufgaben entscheidungsfähig sein.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise