§ 3 Voraussetzungen für die Errichtung — Stiftungs- und Fondsgesetz 2008, Tiroler
Rückverweise
Für die Errichtung einer Stiftung unter Lebenden sind erforderlich:
a) die Vorlage einer Stiftungserklärung unter Anschluss einer Stiftungssatzung und eines Vorschlages für die erstmalige Bestellung der Stiftungsorgane an die Landesregierung und
b) die Bewilligung durch die Landesregierung.
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