Förderungsmaßnahmen sind:
a) Beratung;
b) Schulung;
c) Gewährung von Darlehen;
d) Gewährung von Zinsen-, Annuitäten- und sonstigen Kreditkostenzuschüssen;
e) Gewährung von Beihilfen und Ausgleichszahlungen;
f) Dienst- und Sachleistungen.
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