LandesrechtTirolLandesesetzeTiroler Adler-Orden§ 4

§ 4§ 4

In Kraft seit 01. Mai 1970
Up-to-date

Der Tiroler Adler-Orden in der im § 2 lit. b genannten Rangstufe hat in künstlerisch ausgeführter Prägung einen dem Wappen des Landes nachgebildeten bronzevergoldeten Tiroler Adler zu zeigen und über dem Haupt des Adlers die Inschrift „PRO AMICITIA“ zu tragen. Er ist so zu gestalten, daß er an der linken Brustseite als Steckorden getragen werden kann.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden