Dieses Gesetz tritt mit 1. September 1969 in Kraft. Gleichzeitig treten alle Bestimmungen des Gesetzes vom 26. September 1957 über die einstweilige Regelung des Elektrizitätswesens in Tirol, LGBl. Nr. 45, soweit sie elektrische Leitungsanlagen für Starkstrom betreffen, außer Kraft.
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