Rückverweise
Die im Zuge eines elektrizitätsrechtlichen Verfahrens getroffenen Übereinkommen sind von der Behörde zu beurkunden.
…durch Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 3. September 2024, LGBl 75/2024, wird zur Gänze aufgehoben. 2. Diese Entscheidung konnte gemäß §19 Abs4 VfGG ohne mündliche Verhandlung in nichtöffentlicher Sitzung getroffen werden.…