§ 9
Schlußbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit 1. November 1959 in Kraft. An diesem Tage tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Tirol vom 12. November 1937, LGBl. Nr. 60, über die Privatzimmervermietung in der Landeshauptstadt Innsbruck außer Kraft.
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