LandesrechtTirolLandesesetzeLandeswappengesetz, Tiroler§ 6

§ 6§ 6

In Kraft seit 26. Juli 2006
Up-to-date

Die Bezirksverwaltungsbehörde hat die Führung oder Verwendung des Landeswappens mit Bescheid zu untersagen, wenn sie diesem Gesetz widerspricht.

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