Allen Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die im Dezember 2016 Anspruch auf eine oder mehrere Pensionen nach der Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz haben, gebührt eine Einmalzahlung in der Höhe von 100 €. Die Einmalzahlung ist kein Pensionsbestandteil, sie ist aber zusammen mit der (höchsten) laufenden Pensionszahlung zum 30. Dezember 2016 auszuzahlen. Die Einmalzahlung gilt nicht als monatliches Gesamteinkommen im Sinne des § 75a Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz. Von der Einmalzahlung sind keine Beiträge zur Krankenversicherung zu entrichten. Die Einmalzahlung ist von der Einkommensteuer befreit.
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