LandesrechtSteiermarkLandesesetzeGrenzbereinigungsgesetz Steiermark – Burgenland

Grenzbereinigungsgesetz Steiermark – Burgenland

In Kraft seit 01. Januar 2021
Up-to-date

§ 1 § 1

Der Verlauf der Landesgrenze zwischen dem Land Steiermark und dem Land Burgenland im Bereich des Lafnitzflusses (steiermärkische Marktgemeinden Neudau und Burgau, politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld, und burgenländische Gemeinde Burgauberg-Neudauberg, politischer Bezirk Güssing) ist in der Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25 000 (Anlage 1) sowie in Detailblättern im Maßstab 1 : 2 000 (Anlagen 2 bis 5) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (Meridian 34 Grad östlich Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 6) ausgewiesen.

§ 2 § 2

Spätere Änderungen des Verlaufes des Lafnitzflusses in der dargestellten Grenzstrecke haben auf die Landesgrenze keinen Einfluss.

§ 3 § 3

Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem nach Art. 3 Abs. 3 B-VG erforderlichen übereinstimmenden Gesetz des Landes Burgenland mit 1. Jänner 2021 in Kraft.

Anlage 1 - Übersichtskarte

Anl. 1

Anhänge

Anlage 1
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Anlage 2 - Detailblatt A

Anl. 2

Anhänge

Anlage 2
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Anlage 3 – Detailblatt B

Anl. 3

Anhänge

Anlage 3
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Anlage 4 – Detailblatt C

Anl. 4

Anhänge

Anlage 4
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Anlage 5 – Detailblatt D

Anl. 5

Anhänge

Anlage 5
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Anlage 6 - Koordinatenverzeichnis

Anl. 6

Anhänge

Anlage 6
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