Vorwort
§ 1 § 1
Der Verlauf der Landesgrenze zwischen dem Land Steiermark und dem Land Burgenland im Bereich des Lafnitzflusses (steiermärkische Marktgemeinden Neudau und Burgau, politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld, und burgenländische Gemeinde Burgauberg-Neudauberg, politischer Bezirk Güssing) ist in der Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25 000 (Anlage 1) sowie in Detailblättern im Maßstab 1 : 2 000 (Anlagen 2 bis 5) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (Meridian 34 Grad östlich Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 6) ausgewiesen.
§ 2 § 2
Spätere Änderungen des Verlaufes des Lafnitzflusses in der dargestellten Grenzstrecke haben auf die Landesgrenze keinen Einfluss.
§ 3 § 3
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem nach Art. 3 Abs. 3 B-VG erforderlichen übereinstimmenden Gesetz des Landes Burgenland mit 1. Jänner 2021 in Kraft.
Anlage 1 - Übersichtskarte
Anl. 1
Anhänge
Anlage 1PDFAnlage 2 - Detailblatt A
Anl. 2
Anhänge
Anlage 2PDFAnlage 3 – Detailblatt B
Anl. 3
Anhänge
Anlage 3PDFAnlage 4 – Detailblatt C
Anl. 4
Anhänge
Anlage 4PDFAnlage 5 – Detailblatt D
Anl. 5
Anhänge
Anlage 5PDFAnlage 6 - Koordinatenverzeichnis
Anl. 6
Anhänge
Anlage 6PDF