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Landesesetze
Bestellung der Landeshauptfrau/des Landeshauptmannes zur Präsidentin/zum Präsidenten der Bildungsdirektion
§ 2
§ 2
In Kraft seit 01. Januar 2018
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§ 2 — Bestellung der Landeshauptfrau/des Landeshauptmannes zur Präsidentin/zum Präsidenten der Bildungsdirektion
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Das Gesetz tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.
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