Das Land Steiermark fördert als Träger von Privatrechten den Sport entsprechend den Zielen dieses Gesetzes, und zwar insbesondere:
1. Breiten-, Leistungs- und Spitzensport;
2. Sportstätteninfrastruktur;
3. Jugendausbildungs- und Landesleistungszentren;
4. Sportveranstaltungen, insbesondere solche mit hohem nationalen und internationalen Stellenwert;
5. Einzelleistungs- und Mannschaftsleistungssport;
6. Sportwissenschaft, Sportmedizin, Sportpsychologie und Sporternährung;
7. Vereins- und Verbandsstrukturen.
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