Die finanziellen Mittel zur Sicherstellung der Erfüllung der Aufgaben der Landessportorganisation werden insbesondere beschafft:
1. durch Erträgnisse von Veranstaltungen der Landessportorganisation und durch freiwillige Überlassung von Erträgnisanteilen anderer sportlicher Veranstaltungen;
2. durch Erträgnisse aus den Vermögenschaften der Landessportorganisation, wie z. B. Eingänge aus der Vermietung von Sportplätzen und Sporteinrichtungen;
3. durch Spenden, Legate, Sammlungen und sonstige Zuwendungen;
4. durch allfällige Beiträge und allfällige Zuschläge zu den Eintrittspreisen sportlicher Veranstaltungen, die der Landessportrat mit den Mitgliedsvereinen vereinbart;
5. durch Zuwendungen des Landes.
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