LandesrechtSteiermarkLandesesetzeSteiermärkisches Gemeindewasserleitungsgesetz 1971§ 6

§ 6

In Kraft seit 18. Juni 1971
Up-to-date

Zur Ausschreibung der Anschluß , Wasserverbrauchs und Wasserzählergebühren hat die Gemeinde eine Gebührenordnung zu erlassen.

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