Der Landesfischereiverband hat die ihm übertragenen Aufgaben als Interessenvertretung der Fischerkartenbesitzerinnen/Fischerkartenbesitzer und Fischereiberechtigten wahrzunehmen. Er hat neben den ihm nach sonstigen Bestimmungen dieses Gesetzes übertragenen Aufgaben folgende Aufgaben:
1. fachliche Beratung der Landesregierung und der Behörden;
2. Auskunftserteilung, insbesondere an seine Mitglieder, zu allgemeinen fischereirechtlichen Fragen;
3. Beratung der Mitglieder in Fragen der Fischwasserbewirtschaftung;
4. Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Belange einer intakten Gewässerökologie, einer nachhaltigen Fischerei und Fischwasserbewirtschaftung.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 91/2024
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