Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz betreffend die amtliche Stellung des zum Schutz einzelner Zweige der Landeskultur aufgestellten Wachpersonals, RGBl. Nr. 84/1872, außer Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 9/2015
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