Kinder unter 14 Jahren dürfen als Treiber nicht verwendet werden. Treibjagden dürfen an Sonn- und Feiertagen während der Zeit des vormittägigen Gottesdiensets nicht abgehalten werden, es sei denn, daß das Jagdgebiet so gelegen ist, daß eine Störung des Gottesdienstes gänzlich ausgeschlossen erscheint.
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