Rückverweise
Auf Beamte, deren Versetzung in den Ruhestand vor dem 16. Mai 1996 eingeleitet worden ist, ist § 5 in der bis zum Ablauf des 30. Juni 1996 geltenden Fassung weiter anzuwenden.
Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 43/1996
…durch Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 15. Oktober 2024, LGBl 79/2024, wird zur Gänze aufgehoben. 2. Diese Entscheidung konnte gemäß §19 Abs4 VfGG ohne mündliche Verhandlung in nichtöffentlicher Sitzung getroffen werden.…