LandesrechtSteiermarkLandesesetzeSteiermärkisches Gemeinde-Nebengebührenzulagengesetz§ 10

§ 10Berücksichtigung von Nebengebühren aus einem früheren Dienstverhältnis zu seiner Gebietskörperschaft; Festhalten der Nebengebühren

In Kraft seit 01. Januar 1973
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