§ 41n Entfall der Anpassung der Ruhe- und Versorgungsbezüge für das Jahr 2012 — Steiermärkisches Bezügegesetz
Die in § 27 vorgesehene Anwendung des § 43 des St. PG 2009 entfällt bis 31. Dezember 2012.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 74/2011
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