§ 18 — Steiermärkisches Bezügegesetz
Rückverweise
(1) Gebühren nach diesem Gesetz für denselben kalendermäßigen Zeitraum mehrere Bezüge, so wird nur einer, und zwar der jeweils höhere Bezug, ausgezahlt.
(2) (Anm.: entfallen)
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 16/1984, LGBl. Nr. 82/1991
…1346 ABGB Rz 218). Eine solche Patronatsverpflichtung entsteht kraft Vertrags und nicht durch einseitiges Leistungsversprechen des Patrons ( Bollenberger/Kellner aaO Rz 4/22). [18] Hingegen können „weiche“ Patronatserklärungen einerseits unverbindliche Äußerungen, andererseits aber auch rechtlich verbindliche Handlungszusagen sein; liegt eine solche Handlungspflicht vor, kann deren Verletzung Schadenersatzansprüche…