Art. 1 — Steiermärkisches Bezügegesetz
Rückverweise
Die Bezüge und Auslagenersätze nach §§ 3, 4 und 6 sowie die Ruhebezugsansprüche nach § 21 Abs. 3 bemessen sich in der Zeit vom 1. Jänner 1988 bis 31. Dezember 1988 nach den Ansätzen des Jahres 1987.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 13/1988
…zuzuerkennen, soweit dieser Antrag nicht wegen Drittstaatssicherheit oder Zuständigkeit eines anderen Staates zurückzuweisen ist und glaubhaft ist, dass ihm im Herkunftsstaat Verfolgung im Sinne des Art. 1 Abschnitt A Z 2 der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955, in der Fassung des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge…
…nicht bereits gemäß §§ 4, 4a oder 5 zurückzuweisen ist, der Status des Asylberechtigten zuzuerkennen, wenn glaubhaft ist, dass ihm im Herkunftsstaat Verfolgung iSd Art. 1 Abschnitt A Z 2 Genfer Flüchtlingskonvention droht (vgl. auch die Verfolgungsdefinition in § 2 Abs. 1 Z 11 AsylG 2005, die auf Art. 9 der…