LandesrechtSteiermarkLandesesetzeGemeindewahlordnung Graz 2012§ 66

§ 66Ausübung des Wahlrechts von in ihrer Mobilität eingeschränkten oder in ihrer Freiheit beschränkten Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler

In Kraft seit 30. Januar 2024
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