§ 39b Mittel des Fonds — Steiermärkisches Tourismusgesetz 1992
Mittel des Fonds sind
1. Beiträge aus Landesmitteln, insbesondere 65 % des Landesanteiles am Ertrag aus der Nächtigungsabgabe
2. Tilgungsraten gewährter Darlehen,
3. Zinserträge aus gewährten Darlehen,
4. wegen widmungswidriger Verwendung (§ 39i) zurückgeforderte Mittel,
5. Ertrag der angelegten Mittel und
6. sonstige Zuwendungen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 9/2003, LGBl. Nr. 11/2012, LGBl. Nr. 57/2014, LGBl. Nr. 46/2022
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