§ 9 Geheimhaltungspflicht — Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht der Distriktsärzte und Landesbezirkstierärzte, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen
(1) Der Arzt unterliegt hinsichtlich aller ausschließlich aus seiner amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen gegenüber jedermann, dem er nicht eine amtliche Mitteilung zu machen hat, der Geheimhaltungspflicht, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz, BGBl. I Nr. 5/2024, genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist.
(2) Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses.
(3) Hat der Arzt vor Gericht oder vor einer Verwaltungsbehörde auszusagen und lässt sich aus der Ladung erkennen, dass der Gegenstand der Aussage der Geheimhaltungspflicht unterliegen könnte, so hat er dies der Dienstbehörde zu melden. Die Dienstbehörde hat zu entscheiden, ob der Arzt von der Geheimhaltungspflicht zu entbinden ist. Sie hat dabei das Interesse an der Geheimhaltung gegen das Interesse an der Aussage abzuwägen, wobei der Zweck des Verfahrens sowie der dem Arzt allenfalls drohende Schaden zu berücksichtigen sind. Die Dienstbehörde kann die Entbindung unter der Voraussetzung aussprechen, dass die Öffentlichkeit von dem Teil der Aussage, der den Gegenstand der Entbindung bildet, ausgeschlossen wird.
(4) Lässt sich hingegen aus der Ladung nicht erkennen, dass der Gegenstand der Aussage der Geheimhaltungspflicht unterliegen könnte und stellt sich dies erst bei der Aussage des Arztes heraus, so hat der Arzt die Beantwortung weiterer Fragen zu verweigern. Hält die vernehmende Behörde/das vernehmende Gericht die Aussage für erforderlich, so hat sie die Entbindung des Arztes von der Geheimhaltungspflicht zu beantragen. Die Dienstbehörde hat gemäß Abs. 3 zweiter bis vierter Satz vorzugehen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 68/2025
§ 280a BDG 1979 · BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 280a Elektronische Personenkennzeichnung und Datenaufbewahrung
…Zwecke der eindeutigen Identifikation im Beschäftigungskontext kann eine aus der ZMR-Zahl ( § 16 Abs. 4 des Meldegesetzes 1991 , BGBl. Nr. 9/1992) durch bereichsspezifische Verschlüsselung abgeleitete Personenkennzeichnung und ein bereichsspezifisches Personenkennzeichen (bPK) gemäß § 9 E GovG der im § 280 Abs. 1…
§ 204
…angeführten nach Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2005/36/EG gleichgestellte Ausbildungsnachweise oder 3. Diplome, Prüfungszeugnisse oder sonstige Befähigungsnachweise gemäß Art. 9 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit, ABl. Nr. L 114/2002…
§ 11 Bgld. KJHG · Bgld. KJHG · Burgenländisches Kinder- und Jugendhilfegesetz
§ 11 § 11
…verwenden: 1. personenbezogene Daten aus der zentralen Gewaltschutzdatei nach § 58c Abs. 2 SPG ; 2. personenbezogene Daten aus dem Strafregister nach § 9 Abs. 1 Z 3 Strafregistergesetz 1968 ; 3. Sonderauskünfte gemäß § 9a Abs. 2 Z 1 Strafregistergesetz 1968 . Sie…
§ 20 § 20
…dargestelltes Raum- und Funktionsprogramm; 4. ein Konzept zur Finanzierung des laufenden Betriebes der Einrichtung; 5. eine Strafregisterbescheinigung der Bewilligungswerberin oder des Bewilligungswerbers nach § 9 Abs. 1 Z 3 und § 9a Strafregistergesetz 1968 , die nicht älter als drei Monate sein darf; 6. ein fachlich fundiertes…
§ 3 RStDG · RStDG · Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz
§ 3 Aufnahmeverfahren
…nur solange verarbeitet werden, als dies zur Zweckerreichung unbedingt erforderlich ist. Die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichtes hat überdies eine Strafregisterauskunft gemäß § 9 des Strafregistergesetzes 1968 , BGBl. Nr. 277/1968, einzuholen und schriftlich dokumentiert zu verarbeiten und diese nach ihrer Überprüfung unverzüglich zu löschen. Der weiteren…
§ 4 Bgld. LBedG 2020 · Bgld. LBedG 2020 · Burgenländisches Landesbedienstetengesetz 2020
§ 4 § 4
…wenn keine geeigneten Bewerberinnen und Bewerber, die dieses Erfordernis erfüllen, zur Verfügung stehen. (5) Die Landesregierung hat vor jeder Neuaufnahme eine Strafregisterauskunft gemäß § 9 des Strafregistergesetzes 1968 , BGBl. Nr. 277/1968, bei einer vorgesehenen Verwendung an einer Einrichtung zur Betreuung, Erziehung oder Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen zusätzlich…
§ 112 § 112
…Selbständigenvorsorgegesetzes (1) Den Bediensteten gebührt die Abfertigung nach den Bestimmungen des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes - BMSVG , BGBl. I Nr. 100/2002. (2) § 9 Abs. 1 BMSVG ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Auswahl der Betrieblichen Vorsorgekasse durch die Landesregierung nach Anhörung des Landespersonalausschusses ( § 9…
§ 104 § 104
…Z 1 des Betriebspensionsgesetzes - BPG , BGBl. Nr. 282/1990, zu erteilen. Zu diesem Zweck hat das Land Burgenland mit dem gemäß § 9 des Landes-Personalvertretungsgesetzes , LGBl. Nr. 17/1980, gebildeten Landespersonalausschuss eine Vereinbarung im Sinn des § 3 Abs. 2 BPG abzuschließen. (2) Hinsichtlich…
§ 6 LDG 1984 · LDG 1984 · Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz
§ 6 Beginn des Dienstverhältnisses
…wohl aber am ersten Schultag des Monats angetreten wird. (5) Die Dienstbehörde hat vor dem Beginn des Dienstverhältnisses unverzüglich Strafregisterauskünfte gemäß den §§ 9 und 9a des Strafregistergesetzes 1968 , BGBl. Nr. 277, einzuholen und schriftlich dokumentiert zu verarbeiten. Diese sind nach ihrer Überprüfung von der Dienstbehörde unverzüglich…
§ 6 LLDG 1985 · LLDG 1985 · Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz
§ 6 Beginn des Dienstverhältnisses
…wohl aber am ersten Schultag des Monats angetreten wird. (5) Die Dienstbehörde hat vor dem Beginn des Dienstverhältnisses unverzüglich Strafregisterauskünfte gemäß den §§ 9 und 9a des Strafregistergesetzes 1968 , BGBl. Nr. 277, einzuholen und schriftlich dokumentiert zu verarbeiten. Diese sind nach ihrer Überprüfung von der Dienstbehörde unverzüglich…
§ 3 VBG · VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 3 Aufnahme
…Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 32/2015) (4) Die Personalstelle hat vor jeder Neuaufnahme unverzüglich eine Strafregisterauskunft gemäß § 9 des Strafregistergesetzes 1968 , BGBl. Nr. 277, einzuholen und schriftlich dokumentiert zu verarbeiten. Soll die Verwendung an einer Einrichtung zur Betreuung, Erziehung oder Unterrichtung…
§ 6a TADG 2005 · TADG 2005 · Antidiskriminierungsgesetz 2005, Tiroler
§ 6a § 6a
…Dienstgeber hat vor der Aufnahme einer Person in ein Dienstverhältnis, dem nicht unmittelbar ein Dienstverhältnis zum selben Dienstgeber vorangegangen ist, eine Strafregisterauskunft nach § 9 Abs. 1 Z 1 des Strafregistergesetzes 1968 einzuholen. Soll die Person an einer Einrichtung zur Betreuung, Erziehung oder Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen…
§ 6 Bgld. GemBG 2014 · Bgld. GemBG 2014 · Burgenländisches Gemeindebedienstetengesetz 2014
§ 6 § 6
…Verwendung erforderliche Handlungsfähigkeit vorliegt. (5) (Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 48/2015) (6) Die Gemeinden sind ermächtigt, vor jeder Neuaufnahme eine Strafregisterauskunft gemäß § 9 des Strafregistergesetzes 1968 einzuholen. Soll die Verwendung an einer Einrichtung zur Betreuung, Erziehung oder Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen erfolgen, so sind die Gemeinden…
§ 10 NÖ GBedG 2025 · NÖ GBedG 2025 · NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025
§ 10 § 10
…für die vorgesehene Verwendung erforderliche Handlungsfähigkeit vorliegt. (3) Das einwandfreie Vorleben ( Abs. 1 Z 5 ) ist durch Einholen einer Strafregisterauskunft gemäß § 9 des Strafregistergesetzes 1968 vor jeder Neuaufnahme zu überprüfen und schriftlich dokumentiert zu verarbeiten. Soll die Verwendung an einer Einrichtung zur Betreuung, Erziehung oder Unterrichtung…
§ 35a LBBG 2001 · LBBG 2001 · Burgenländisches Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001
§ 35a § 35a
…Z 1 des Betriebspensionsgesetzes - BPG , BGBl. Nr. 282/1990, zu erteilen. Zu diesem Zweck hat das Land Burgenland mit dem gemäß § 9 des Landes-Personalvertretungsgesetzes , LGBl. Nr. 17/1980, in der jeweils geltenden Fassung, gebildeten Landespersonalausschuss eine Vereinbarung im Sinn des § 3 Abs. …
§ 30 WVG · WVG · Wasserversorgungsgesetz
§ 30 Inkrafttreten
…den Gegenstand dieses Landesgesetzes bisher regelnden Rechtsvorschriften mit Ausnahme der Vorschriften des § 8 Abs. 2 und 3 und des § 9 Abs. 1 des Wasserversorgungsgesetzes 1947, in der Fassung der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 10. Juni 1947, LGBl. für Wien Nr. …
§ 1 S.BVB-ÜbertragungsVO · S.BVB-ÜbertragungsVO · Salzburger Bezirksverwaltungsbehörden-Übertragungsverordnung
§ 1 Übertragung von behördlichen Zuständigkeiten auf die Bürgermeisterin bzw den Bürgermeister der Stadt Salzburg als Bezirksverwaltungsbehörde
§ 1 (1) In folgenden Angelegenheiten wird die behördliche Zuständigkeit von der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung auf die Bürgermeisterin bzw den Bürgermeister der Stadt Salzburg als Bezirksverwaltungsbehörde übertragen: 1. Angelegenheiten, wie sie in den §§ 6 bis 10 Tuberkulosegesetz , BG…
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