LandesrechtSteiermarkLandesesetzeDienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht der Distriktsärzte und Landesbezirkstierärzte, ihrer Hinterbliebenen und AngehörigenAbschnitt V Sonderbestimmungen für die nach Vollendung des 40.Lebensjahres aufgenommenen und im Dienststand befindlichen Ärzte§ 44

§ 44§ 44

In Kraft seit 28. Februar 1995
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