+K
Produkte
Enterprise
Recht
Themen
Landesrecht
Steiermark
Landesesetze
Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht der Distriktsärzte und Landesbezirkstierärzte, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen
§ 37
§ 37
In Kraft seit 01. Januar 1976
Up-to-date
Im Gesetz anzeigen
§ 37 — Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht der Distriktsärzte und Landesbezirkstierärzte, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen
Im Gesetz anzeigen
Mehr
Rückverweise
Keine Verweise gefunden
Rückverweise