§ 15 Urlaub — Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht der Distriktsärzte und Landesbezirkstierärzte, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen
(1) Der Arzt hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf einen Erholungsurlaub.
(2) Die Urlaubszeit ist nach den dienstlichen Verhältnissen festzusetzen, wobei auf die persönlichen Verhältnisse angemessen Rücksicht zu nehmen ist.
(3) Hat das Dienstverhältnis ununterbrochen sechs Monate gedauert, so beträgt der Erholungsurlaub in jedem Kalenderjahr 30 Werktage.
(4) In die Dauer der im Abs.3 genannten sechs Monate ist die Zeit einzurechnen, die der Arzt in einem unmittelbar vorausgegangenen Dienstverhältnis zum Land als Distriktsarzt- bzw. Landesbezirkstierarztvertreter zurückgelegt hat.
(5) Der Anspruch auf Erholungsurlaub verfällt, wenn der Arzt den Erholungsurlaub nicht bis zum 31.Dezember des folgenden Kalenderjahres verbraucht.
(6) Dem Arzt kann bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Umstände auf seinen Antrag der Verbrauch des ganzen oder eines Teiles des im nächsten Kalenderjahr gebührenden Urlaubes gewährt werden.
(7) Urlaubsantritt und -ende sind dem Bezirkshauptmann schriftlich zu melden.
§ 15 DPL 1972 · DPL 1972 · Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972
§ 15 § 15
…Zeiträumen nach § 12 Abs. 1 lit.d oder lit.g handelt, b) soweit es sich um Zeiträume eines Karenzurlaubes nach den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes , LGBl. 2039, oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetzes…
§ 22a § 22a
…Berechnung der Frist nach Abs. 3 Z 1 sind Zeiten eines Karenz- oder Sonderurlaubes, mit Ausnahme eines Karenzurlaubes nach den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder…
§ 41 § 41
…er ihn nicht bis zum 31. Dezember des zweiten dem Urlaubsjahr folgenden Kalenderjahres verbraucht hat.Beim Beamten, der einen Karenzurlaub nach den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder…
§ 44 § 44
…die mindestens halb so lang ist wie der unmittelbar vorangegangene Sonderurlaub. (3) Sonderurlaube unter Entfall der Bezüge (Karenzurlaube), auf deren Gewährung gemäß §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder gemäß §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder gemäß…
§ 94 NÖ LBG · NÖ LBG · NÖ Landes-Bedienstetengesetz
§ 94 § 94
…durch eine ungerechtfertigte Dienstabwesenheit von ununterbrochen zumindest fünf Arbeitstagen 2. beamtete Bedienstete, deren Dienstverhältnis durch Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses aus einem der in § 15 Abs. 4 Z 1, 3 oder 4 genannten Gründe, Austritt, Entlassung oder gemäß § 83 Abs. 1 Z 5 endet…
§ 63 § 63
… 45 ASVG nicht übersteigt. (5) Für jene Kalendermonate der Landesdienstzeit, in denen die beamteten Bediensteten wegen 1. eines Karenzurlaubs nach den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder…
§ 46 § 46
…er nicht bis zum 31. Dezember des zweiten dem Urlaubsjahr folgenden Kalenderjahres verbraucht wurde. Bei Bediensteten, die einen Karenzurlaub nach den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes , LGBl. 2039, oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetzes…
§ 49 § 49
…die mindestens halb so lang ist wie der unmittelbar vorangegangene Sonderurlaub. (3) Sonderurlaube unter Entfall der Bezüge (Karenzurlaube), auf deren Gewährung gemäß §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder gemäß §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder gemäß…
§ 60a LVBG · LVBG · Landes-Vertragsbedienstetengesetz
§ 60a § 60a
…Abs. 3 Z 1 sind Zeiten eines Karenz- oder Sonderurlaubs unter Entfall der Bezüge, mit Ausnahme eines Karenzurlaubs nach den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder…
§ 49 § 49
…die mindestens halb so lang ist wie der unmittelbar vorangegangene Sonderurlaub. (3) Sonderurlaube unter Entfall der Bezüge (Karenzurlaube), auf deren Gewährung gemäß §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder gemäß §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder gemäß…
§ 43 b) Sonstige Rechte
…ihn nicht bis zum 31. Dezember des zweiten dem Urlaubsjahr folgenden Kalenderjahres verbraucht haben. Bei Vertragsbediensteten, die einen Karenzurlaub nach den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes , LGBl. 2039, oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ Vater - Karenzurlaubsgesetzes…
§ 85 GBDO · GBDO · NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976
§ 85 § 85
…besonders berücksichtigungswürdigen Gründen Zahlungserleichterung gewährt werden. (7) Für jene Kalendermonate der ruhegenußfähigen Gemeindedienstzeit, in denen der Gemeindebeamte wegen 1. Karenzurlaubes nach den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes , LGBl. 2039, oder nach den §§ 3, 6 bis 9 des NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetzes …
§ 101 NÖ GBedG 2025 · NÖ GBedG 2025 · NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025
§ 101 § 101
…Abs. 4 Z 1 sind Zeiten eines Karenz- oder Sonderurlaubs unter Entfall der Bezüge, mit Ausnahme eines Karenzurlaubs nach den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes , nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ…
§ 49 § 49
…steht, auf einem gleichwertigen Arbeitsplatz vorzunehmen. (2) Über Antrag ist im Anschluss an einen Karenzurlaub ( Abs. 1 ), auf dessen Gewährung gemäß §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des…
§ 44 § 44
…soweit er nicht bis zum 31. Dezember des dem Urlaubsjahr folgenden Kalenderjahres verbraucht wurde. Bei Vertragsbediensteten, die einen Karenzurlaub nach den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes , LGBl. 2039, (im Folgenden: NÖ Mutterschutz-Landesgesetz ) oder nach den §§ 3 bis 9 und…
§ 32 GVBG · GVBG · NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976
§ 32 § 32
…einem gleichwertigen Arbeitsplatz vorzunehmen. (3) Über Antrag ist im Anschluß an einen Sonderurlaub unter Entfall der Bezüge (Karenzurlaub), auf dessen Gewährung gemäß §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes , LGBl. 2039, oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetzes…
§ 31 § 31
…er ihn nicht bis zum 31. Dezember des dem Urlaubsjahr folgenden Kalenderjahres verbraucht hat. Hat der Vertragsbedienstete einen Karenzurlaub nach den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes , LGBl. 2039, oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetzes…
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