§ 10 Nebenbeschäftigung — Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht der Distriktsärzte und Landesbezirkstierärzte, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen
Rückverweise
(1) Die beabsichtigte Ausübung einer Nebenbeschäftigung hat der Arzt der Dienstbehörde schriftlich bekanntzugeben. Die Dienstbehörde hat nach Anhörung der Ärztekammer für Steiermark bzw. der Landeskammer der Tierärzte Steiermarks die Ausübung einer Nebenbeschäftigung zu untersagen, wenn durch diese die Erfüllung des Dienstes des Arztes beeinträchtigt wird.
(2) Übt ein Arzt trotz Untersagung eine Nebenbeschäftigung aus, so ist er zu entlassen.
§ 17 NÖ BO 2014 · NÖ BO 2014 · NÖ Bauordnung 2014
§ 17 § 17
…Z 1 und 2 meldepflichtig sind; 8. die Aufstellung jeweils einer Gartenhütte und eines Gewächshauses mit einer überbauten Fläche von jeweils nicht mehr als 10 m² und einer Höhe von nicht mehr als 3 m außerhalb von Schutzzonen und außerhalb des vorderen Bauwichs bei Wohngebäuden pro Wohnung mit zugeordneter…
Burgenländisches Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 - Bgld. PSMG 2012
§ 12 § 12
…wenn der begründete Verdacht eines Verstoßes nach Abs. 1 und 2 vorliegt. Bei der vorläufigen Beschlagnahme haben die Überwachungsorgane im Sinne des § 10 Abs. 2, 5, 6, 7, 8 und 9 des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011 vorzugehen. (4) Die Überwachungsorgane haben die vorläufige Beschlagnahme der Bezirksverwaltungsbehörde unverzüglich anzuzeigen…
§ 1 S.BVB-ÜbertragungsVO · S.BVB-ÜbertragungsVO · Salzburger Bezirksverwaltungsbehörden-Übertragungsverordnung
§ 1 Übertragung von behördlichen Zuständigkeiten auf die Bürgermeisterin bzw den Bürgermeister der Stadt Salzburg als Bezirksverwaltungsbehörde
…Salzburg-Umgebung auf die Bürgermeisterin bzw den Bürgermeister der Stadt Salzburg als Bezirksverwaltungsbehörde übertragen: 1. Angelegenheiten, wie sie in den §§ 6 bis 10 Tuberkulosegesetz , BGBl Nr 127/1968, zuletzt geändert durch Gesetz BGBl I Nr 104/2020, geregelt sind, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen sowie der…