§ 20 § 20 — Steiermärkisches Katastrophenschutzgesetz
Gliederung
VI. Abschnitt Schlußbestimmungen
§ 20 § 20
Rückverweise
Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Juli 1999, in Kraft.
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