Soweit in diesem Gesetz Personen- und Funktionsbezeichnungen nicht ausdrücklich in der weiblichen und männlichen Form genannt werden, gelten die sprachlichen Bezeichnungen in der männlichen Form sinngemäß für alle Geschlechter.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 13/2010, LGBl. Nr. 97/2024
Rückverweise
Keine Verweise gefunden