§ 96a § 96a — Steiermärkisches land- und forstwirtschaftliches Schulgesetz
Gliederung
Für Fachschulen die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes LGBl. Nr. 104/2020 den Namenszusatz „St. Martin“ tragen, bleibt dieser weiterhin bestehen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 104/2020
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