(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Verlautbarung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Landwirtschaftliche Schulgesetz, LGBl. Nr. 19/1969, außer Kraft.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise