§ 5 Unentgeltlichkeit des Schulbesuches — Steiermärkisches land- und forstwirtschaftliches Schulgesetz
Rückverweise
(1) Der Besuch öffentlicher Berufs- und Fachschulen ist unentgeltlich.
(2) Die Einhebung von höchstens kostendeckenden Lern-, Arbeitsmittel- und Exkursionsbeiträgen sowie von Versicherungsprämien ist zulässig.
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