Neben den Berufsschulpflichtigen können Personen, die eine land- und forstwirtschaftliche Ausbildung anstreben und die Eignung mitbringen, bestehende Berufsschulklassen freiwillig besuchen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 74/1995, LGBl. Nr. 77/2007
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