LandesrechtSteiermarkLandesesetzeStatut der Landeshauptstadt Graz 1967§ 99g

§ 99gAbgabenfreiheit

In Kraft seit 24. Januar 1993
Up-to-date

Bescheide und sonstige Amtshandlungen im Zusammenhang mit einer Kontrollinitiative nach diesem Abschnitt sind von Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben befreit.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 79/1991

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