§ 7b Verwendung von Amts- bzw. Funktionsbezeichnungen und Ehrentiteln — Statut der Landeshauptstadt Graz 1967
Die in diesem Gesetz enthaltenen Amts- bzw. Funktionsbezeichnungen können in der Form verwendet werden, die das Geschlecht des Amts- bzw. Funktionsinhabers zum Ausdruck bringen. Gleiches gilt für die in diesem Gesetz geregelten Ehrentitel.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 79/1991, LGBl. Nr. 42/1997
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden