LandesrechtSteiermarkLandesesetzeStatut der Landeshauptstadt Graz 1967§ 7a

§ 7aGeschlechtsspezifische Personen- und Funktionsbezeichnungen

In Kraft seit 01. Juli 1997
Up-to-date

Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen, die in diesem Gesetz sprachlich in der männlichen Form abgefaßt sind, sind sinngemäß auch in der weiblichen Form zu verstehen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 79/1991, LGBl. Nr. 42/1997

Rückverweise

Keine Verweise gefunden