§ 38 § 38 — Statut der Landeshauptstadt Graz 1967
Gliederung
Drittes Hauptstück Organe der Stadt
§ 38 § 38
Ob und inwieweit Abweichungen von den grundsätzlichen Bestimmungen der §§ 33 und 37 bei Ausschüssen stattfinden, die zur Behandlung von Angelegenheiten auf dem Gebiete des Personalwesens eingesetzt werden, bestimmen die Dienstrechtsgesetze.
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