§ 8 § 8 — Steiermärkisches Schulzeit-Ausführungsgesetz 1999
Rückverweise
Dieses Gesetz ist in der wieder verlautbarten Fassung, LGBl. Nr. 105/1999, ab dem der Wiederverlautbarung folgenden Tag, das ist der 20. November 1999, anzuwenden.
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