(1) Die Änderung der §§ 2, 3 und 6 sowie der Entfall des § 7 durch die Novelle LGBl. Nr. 9/1989 sind mit 24. Februar 1989 in Kraft getreten.
(2) Der Entfall des § 6 Abs. 3 letzter Satz sowie die Einfügung des § 6 Abs. 3a und des § 6 Abs. 5a durch die Novelle LGBl. Nr. 5/2010 sind mit 30. Jänner 2010 in Kraft getreten.
(3) Die Änderung des Titels des Gesetzes, der Überschriften der §§ 3 und 6, des § 3 Abs. 3 und 6, des § 4 Abs. 1, des § 6 Abs. 1 und 3, 3a, 4, 5, 5a, 6 und 7 sowie der Entfall des § 3 Abs. 2 und 5 und der §§ 5 und 6 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(4) In der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 72/2018 treten die §§ 1 bis 1b mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 72/2018
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